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Eppsteiner Zeitung

An Pfingstmontag zum Handballer Fels’chen!

Geselliges Beisammensein bei zünftigem Essen und Trinken, guter Musik sowie Spiel und Spaß für Groß und Klein verspricht der Förderkreis HandballGO! Eppstein für das traditionelle „Fels’chen“ am Pfingstmontag von 11 von 17 Uhr auf dem Sportplatz am Bienroth.

Vor inzwischen sechs Jahren übernahm der Förderkreis HandballGo! die Ausrichtung des Festes von den Eppsteiner Sängern, welches traditionell viele Jahre am „Fels’chen“ im Wald unterhalb des Neufvilles-Turms ausgerichtet wurde. Daher stammt auch der Name „Fels’chen“.

Inzwischen wurde der Veranstaltungsort auf den Sportplatz der TSG Eppstein auf den Bienroth verlegt. „Das bringt für uns logistische Vorteile und wir haben noch mehr Platz für die Kinder zum Toben und Spielen“, erklärt HandballGO!-Vorsitzender Klaus Freisem. Auch für das Völkerballfeld und die diversen Sport- und Spielgeräte ist auf dem Sportplatz mehr Platz. Mit dem Grillen der leckeren Spanferkel auf dem Drehspieß über Buchenholzfeuer wird bereits in der Nacht vorher begonnen. Vom alten „Fels’chen“ geblieben ist der Ausschank eines guten hessischen Äppelwoi-Stöffche und das reichhaltige Kuchenangebot. Außerdem gibt es fränkisches Dunkelbier vom Fass.

Die Band „Saitensprung“ wird die Veranstaltung musikalisch begleiten, und die Gäste können sich nach dem guten Essen mit Spanferkel, Würstchen und Salatbuffet auf der Tanzfläche zur Verdauung austoben. Alternativ können sich Groß und Klein bei einem kleinen Völkerballturnier betätigen.

Auf dem Bienroth stehen ausreichend Parkplätze zur Verfügung. Zusätzlich bieten die Veranstalter einen Fahrdienst vom Eppsteiner Wernerplatz um 10.45 und 11.45 Uhr an (Telefonnummer siehe Aushang vor Ort).

Die fleißigen Helfer freuen sich auf viele Gäste aus Eppstein und Umgebung. Die Einnahmen der Veranstaltung dienen der Förderung des Handballsports in Eppstein, hier speziell der Jugendarbeit, aber auch der Trainerausbildung und Unterstützung der Schiedsrichter.

Artikel aus der Eppsteiner Zeitung vom 30.05.2017